Impressum

IMPRESSUM

Verantwortlich:

Marco Holstein

Kontakt:

Havelufer 1A
16515 Oranienburg
info@jetbay.de
01759991965

Registereintrag:

 HRB 11726 NP 

Umsatzsteuer-ID:

DE311315062

Bildquelle:
Hauptseite: © Foto: Rémus Sébastopolis


Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle – auch künftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der JETBAY GmbH (im Folgenden: JETBAY), Havelufer 1a, 16515 Oranienburg, gegenüber ihren Kunden (im Folgenden: Kunde oder Auftragsgeber).

§ 2 Ausschließlichkeitsklausel

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen - also auch für spätere Geschäfte - gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma JETBAY. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Kunden unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt oder, wenn JETBAY in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/ Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 3 Auftragserteilung

Alle Angebote von der JETBAY sind freibleibend und unverbindlich. Jeder Auftrag (Vertragsschluss) muss vom Kunden (Auftraggeber) schriftlich oder elektronisch bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich. Alle Bestandteile unserer Angebote verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Änderung des Rechnungsadressaten

Die JETBAY weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben wird. Darüber hinaus bleibt der ursprüngliche Vertragspartner (Schuldner) der gleiche. Des Weiteren werden Verzugszinsen in zulässiger Höhe erhoben.

§ 5 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Bis spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung kann der Auftraggeber die Teilnehmerzahl schriftlich variieren, die Anpassung kann maximal um 5% von der Auftragsbestätigung abweichen. Die JETBAY behält sich vor evtl. Preisanpassungen bei veränderter Teilnehmeranzahl vorzunehmen. Kommen am Veranstaltungstag weniger Teilnehmer als gemeldet, wird die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl abgerechnet. Kommen mehr Teilnehmer wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

§ 6 Rücktritt/Stornierung durch den Auftraggeber/Kunden

JETBAY ist sich des großen Vertrauens seiner Auftraggeber in die Qualität und Zuverlässigkeit seiner Leistungen bewusst und möchte deshalb stets das bestmögliche Ergebnis für seine Auftraggeber/Kunden erzielen und bezieht diese Absicht deshalb auch in den Vertrag mit ein. 

Um diesem hohen Anforderungen zu genügen und zum Zeitpunkt der Veranstaltung/Leistungsabgabe die vereinbarte Leistung in dieser Qualität bereitstellen zu können, werden spätestens unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits umfangreiche Arbeiten durch JETBAY erbracht, die wesentliche Bestandteile der vereinbarten Leistungen darstellen, z.B. Auswahl und Besichtigungen des Veranstaltungsortes, Terminabsprachen, Buchungen und Bestellungen, Anmietungen von Drittleistungen etc.

Aus diesem Grund ist nach Vertragsschluss grundsätzlich kein kostenfreier Rücktritt/Stornierung mehr möglich.

Bis einschließlich 45 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag besteht deshalb die Verpflichtung des Auftraggebers 50 % der vereinbarten Vergütung,

bis einschließlich 44 - 11 Kalendertage 70 % der vereinbarten Vergütung und 

einschließlich 10 bis 3 Kalendertage 90 % der vereinbarten Vergütung und 

danach die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Die Geltendmachung eines über die pauschale hinausgehenden Schadensersatzanspruches behält sich JETBAY ausdrücklich vor. Die Rücktrittserklärung/Stornierung des Auftraggebers bedarf der Schriftform. 

Die Abgabe der Rücktrittserklärung/Stornierung per elektronischer Post (Email, WhatsApp etc.) ist zur Sicherheit beider Parteien nicht ausreichend und deshalb ausgeschlossen.

§ 7 Kündigung durch JETBAY

JETBAY kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn

(a) fällige Zahlungen nicht geleistet werden (ohne dass JETBAY dadurch seinen Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert). Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, und ist JETBAY eine Lieferung noch möglich, kann sie die Lieferung von der Erstattung etwaiger durch den Zahlungsverzug entstandener Mehrkosten verlangen);

(b) sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die Sicherheit der Lieferperson vor Ort gefährden oder die dazu führen, dass Vorschriften aus dem Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit des Personals von JETBAY nicht eingehalten sind oder nicht gesichert eingehalten werden können;

(c) anzunehmen ist, dass sich die belieferte Veranstaltung, auf der Logos, Equipment oder Personal von JETBAY präsent und anwesend sind, unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/oder dem Ausland bezieht und/oder dabei Meinungen erörtert
 und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ auswirken;

(d) der Kunde gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit von JETBAY eingesetzten Personals (Lieferung, Service usw.) vor Ort dienen;

(e) der Kunde einer verbotenen Partei angehört und in dieser Funktion die Veranstaltung durchführen möchte;

(f) der Kunde für die Durchführung des Vertrages notwendige Unterlagen und Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht an JETBAY übermittelt, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich (z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege) sind und eine Bereitstellung an der Bordsteinkante (siehe § 9 Absatz 6) unmöglich ist oder mit Blick auf das Eigentum von JETBAY nicht zumutbar ist;

(g) die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen;

(h) der Kunde behördliche Auflagen nicht erfüllt;

(i) der Kunde technische Anlagen betreibt, die nicht zulässig sind und dadurch das Personal von JETBAY gefährdet sein kann;

(j) sich die zuständigen Behörden und Polizei anhand konkreter Anhaltspunkte außer Stande sehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und dem Vermieter die Überlassung aus diesem Grund nicht zumutbar ist; oder

(k) eine zuständige Behörde oder ein Gericht die Durchführung der Veranstaltung untersagt.

Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung usw. ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für JETBAY zumutbar ist. In jedem Fall sind JETBAY zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug bei Lieferung in bar oder ab Erhalt der Rechnung. Bei einem verbindlichen Auftrag (Auftragsbestätigung), ist eine Vorauszahlung in Höhe von mindestens 50 % der sich aus dem Auftrag ergebenden Summe vom Auftraggeber zu zahlen. Für eine Lieferung, deren Umsatz voll kalkulierbar ist, ist eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der sich aus dem Auftrag ergebenden Summe zu zahlen. Die Vorauszahlung ist mit der Auftragsbestätigung sofort fällig und zu zahlen, darüber erhalten Sie eine Rechnung. Bei nicht fristgemäßer Begleichung der Vorauszahlung behält sich JETBAY vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Die Schlussrechnung bzw. der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. JETBAY kann auch nach vorheriger Absprache und deren schriftliche Niederlegung im Einzelfall abweichende Regelungen treffen.

§ 9 Haftung für eingebrachte Sachen

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der JETBAY oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. JETBAY haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.

§ 10 Miete/Leihe von Equipment

Sämtliches dem Kunden überlassenes Equipment, soweit es sich nicht um Einwegverpackung handelt, steht und bleibt im alleinigen Eigentum von JETBAY. Die Überlassung erfolgt nur mietweise. 

Sämtliche für die Überlassung von Equipment vereinbarten Entgelte werden nach Kalendertagen berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt als Mietbeginn der Tag der Übergabe an den Kunden. Vorbehaltlich der Vereinbarung einer Rückgabepflicht durch den Kunden am Sitz von JETBAY oder einem anderen Ort, holt JETBAY das Equipment innerhalb eines Zeitraums von drei Werktagen, beginnend mit dem Mietbeginn, beim Kunden wieder ab. Der Kunde sorgt für eine angemessene Lagerung in einem geschützten Umfeld (Wetter, Zugriff durch Unbefugte).

Ermöglicht der Kunde JETBAY innerhalb dieses Zeitraumes nicht die Abholung des Equipments oder gibt sie bei Vereinbarung einer Rückgabepflicht am Sitz von JETBAY oder einem anderem Ort nicht innerhalb dieses Zeitraumes zurück, verlängert sich die Mietdauer kostenpflichtig zu den für die Miete vereinbarten Konditionen.

Der Kunde hat das Equipment stets schonend und pfleglich und mit der gebotenen Vorsicht eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust hat der Kunde JETBAY den Wiederbeschaffungswert des Equipments zu ersetzen, d.h. den Kaufpreis, den JETBAY für eine Ersatzbeschaffung des Equipments aufbringen muss. 

Nach der Rückgabe des Equipments behält sich JETBAY eine Frist zur Untersuchung auf Beschädigung und Verlust von sieben Tagen vor, beginnend mit dem Tag, an dem das Equipment wieder in den Besitz von JETBAY gelangt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen vor Diebstahl und Vandalismus einzuhalten. Der Kunde haftet ab dem Überlassen der Miet-Gegenstände in vollem Umfang für Diebstahl und solchen Beschädigungen, die außerhalb einer normalen Beanspruchung liegen.

Die Miet-Gegenstände werden dem Kunden in ordnungsgemäßem Zustand überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich JETBAY anzuzeigen und ihr in zumutbaren Rahmen Gelegenheit zur Reparatur, Nachbesserung oder Nachlieferung zu geben bzw. nach ihrer Anweisung eine Reparatur durchzuführen oder durchführen zu lassen, soweit dies ihm zumutbar ist.

§ 11 Locationvermittlung

Beinhaltet der Vertrag eine mietweise Überlassung von Räumlichkeiten, gelten die Geschäftsbedingungen der Location. Der Vertrag, sowie die Rechnungsstellung und der Zahlungsausgleich erfolgt im direkten Kontakt zwischen Auftraggeber und Location. JETBAY kann auch nach vorheriger Absprache und deren schriftliche Niederlegung im Einzelfall abweichende Regelungen treffen.

§ 12 Witterungs- und Fremdeinflüsse

Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet JETBAY nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet.

§ 13 Verspätungen

JETBAY kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von JETBAY zurückzuführen.


§ 14 Musik

Veranstaltungen mit Musik - ob Livemusik, ob Hintergrundmusik mit Tonträgerwiedergabe, ob Musikwiedergabe mit einem DJ sowie auch Sportübertragungen auf Großbildschirmen oder Leinwand - müssen bei der GEMA angemeldet werden. Dies obliegt dem Veranstalter. Sollte der Veranstalter dieser Anmeldepflicht nicht nachkommen, so ist die JETBAY berechtigt, die Kontaktdaten des Veranstalters an die GEMA auf Anfrage weiterzuleiten. Gleiches gilt für die Abgaben zur Künstlersozialkasse. Auch diese obliegt dem Veranstalter.

§ 15 Urheberrechte von JETBAY

Für alle von JETBAY auf Kundenwunsch erstellten Veranstaltungskonzepte, Unterlagen, Graphiken, Aufstellungen, Zeichnungen und Skizzen (Veranstaltungsunterlagen) gilt das Urheberrechtsgesetz als vereinbart. Auch dann, wenn einzelne Teile nicht kraft Gesetz geschützt sein sollten.

§ 16 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma JETBAY. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch auf elektronischem Wege möglich). Nach Vertragsabschluß und vor der Veranstaltungsdurchführung sind auch mündliche abweichende Vereinbarungen zulässig, sofern diese per E-Mail bestätigt wurden.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.



Share by: